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AGB

I. ALLGEMEINES 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Nicole  Lindner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.


II. PRODUKTIONSAUFTRÄGE 

  • Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfälltig ausführen, er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labor etc.) ausführen  lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anweisung trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des  Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten  optischen-technischen (fotografischen) Mittel. 
  • Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgt mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf  Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, etc.  der Fotograf zu dem vereinbarte Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden,  Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall des Fotografen  kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine  Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin  geleisteten (An-) Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter  (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
  • Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. 
  • Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
  • Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion  entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich  vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal 2 Jahre.

    III. NUTZUNGSRECHTE 
  • Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die  Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht  private Weitergabe sind nicht gestattet, Eigentumsrechte werden nicht übertragen. 2. Personenbezogene Foto Einwilligung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 DSGVO): Der Auftraggeber  hält den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen der Hochzeitsgäste frei und sorgt dafür, dass Personen die grundsätzlich  einer Fotografie, der Speicherung von Digitaldaten und der Veröffentlichung zum Beispiel in einer Online Galerie des  Brautpaares nicht einverstanden sind, bzw. widersprechen, nicht auf Grüppchen- & Gruppenbildern, usw. anwesend- bzw. im  Fotobereich sind. Um keine irrtümlichen Portraitfotografien der nicht zu fotografierenden Personen zu machen, muss der  Auftraggeber eine geeignete Maßnahme ergreifen, dass der Fotograf leicht erkennen kann, dass die Person nicht fotografiert  werden darf. Der Auftragnehmer fotografiert die Gäste im Auftrag des Auftraggebers und im Rahmen des erteilten Auftrages und muss daher davon ausgehen, dass alle Gäste und Anwesenden darüber informiert sind, und einer Lichtbildaufnahme  (Fotografie), der Speicherung (Digital, DVD, USB usw.) der Daten sowie einer Speicherung (zum Beispiel Download der  Hochzeitsbilder im Internet) und einer Online Veröffentlichung (zum Beispiel in einer passwortgeschützten Online Galerie die  das Brautpaar erhält, usw.) eingewilligt haben. Des Weiteren gilt unsere Datenschutzerklärung
  • Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos im Internet oder anderen Medien zur Eigenwerbung  und Darstellung der Arbeitsweise uneingeschränkt zu und verzichtet bereits im Voraus auf seine evtl. aus den AGB & DSGVO  ableitbaren Rechte bezüglich einer Veröffentlichung sowie auf eine finanzielle Abgeltung. Wenn eine Veröffentlichung nicht  erwünscht ist, muss dies explizit schriftlich im Vertrag vermerkt sein, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

    IV. HAFTUNG
  • Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.  Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines  etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 
  • Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 
  • Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Autraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine  Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu.  Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mangel.

    V. HONORARE 

  • Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von  Nikki Lindner Fotografie. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertssteuer. 
  • Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so  erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz. 
  • Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine  Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig. 
  • Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar 
  • Das Honorar muss nach der fotografischen Begleitung der Hochzeit gezahlt werden.
  • Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere  Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten  oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten  (außergerichtlicher)anwaltlichter Intervention zu lasten des Autraggebers. VI. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ 1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung,Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe  des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen  Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00€ pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender  Schadensersatzansprüche. 2. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehener Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

    VII. RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.
  • Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eine oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB dürfen nicht die Wirksamkeit der  übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame  Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 
  • Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder  gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand  vereinbart.
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